Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1  Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, für alle Verträge, die die Rocket Technologies UG (haftungsbeschränkt), Emil-Zeiß Str. 19, 32683 Barntrup, (nachfolgend „Rocket Technologies“ genannt) mit ihren Kunden schließt.

1.2

Die vertraglichen Leistungspflichten der Rocket Technologies ergeben sich vollumfänglich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten ausschließlich dann, wenn sich Rocket Technologies mit deren Geltung ausdrücklich einverstanden erklärt. Die vorbehaltlose Vertragserfüllung stellt kein Einverständnis mit solchen Geschäftsbedingungen des Kunden dar.

1.3

Soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind und soweit die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes regeln, gelten für die Registrierung ergänzend, die Geschäftsbedingungen der jeweils zuständigen Vergabestelle (z.B. im Falle der DENIC die DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste), die ebenfalls Vertragsbestandteil werden.

Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen der Vergabestellen können dazu führen, dass Sub-Level-Domains nicht registriert, nicht übertragen, gegen den Willen des Inhabers übertragen oder gelöscht werden. Der Kunden ist allein dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen der Geschäftsbedingungen für eine Sub-Level-Domain-Registrierung bei der jeweiligen Vergabestelle erfüllt werden. Die vertragliche Leistungspflicht von Rocket Technologies umfasst allein die Vermittlung der Sub-Level-Domain und die technische Durchführung der Registrierung. Rocket Technologies ist nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit einer Domain oder die Einhaltung der Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle zu prüfen.

Für eine Verzögerung der Domain-Registrierung, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder der Vergabestelle stammt, übernimmt Rocket Technologies keine Verantwortung.

Der Auftrag zur Registrierung einer Sub-Level-Domain kann von Rocket Technologies abgelehnt werden, falls der Antrag Anlass zu der Annahme gibt, dass hierdurch gegen gesetzliche Bestimmungen, Geschäftsbedingungen der zuständigen Vergabestelle oder berechtigte Interessen von Rocket Technologies verstoßen wird.

1.4

Soweit gemäß Ziffer 1 (3) Rocket Technologies die Geschäftsbedingungen einzelner Vergabestellen Vertragsgegenstand werden, ist der Kunde – soweit er Sub-Provider/Reseller ist – seinerseits verpflichtet, diese Geschäftsbedingungen in die Verträge mit seinen Endkunden (nachfolgend „Endkunden“) wirksam einzubeziehen.

Der Kunde ersetzt Rocket Technologies alle Schäden und stellt Rocket Technologies auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen frei, die daraus entstehen, dass

  • der Kunde es vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, die Geschäftsbedingungen der jeweilig betroffenen Vergabestelle zum Bestandteil des Vertrages mit seinen Endkunden zu machen;

  • der Kunde oder dessen Endkunde vorsätzlich oder fahrlässig nicht den in den Geschäftsbedingungen der jeweilig betroffenen Vergabestelle geregelten Verpflichtungen nachkommen oder für die Domainregistrierung erforderliche Anforderungen vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllen;

  • der Endkunde Rocket Technologies im Rahmen des vorliegenden Vertrages oder der dem Vertrag zugrunde liegenden Domainregistrierung wegen eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens des Kunden in Anspruch nimmt.

 

§ 2  Pflichten von Rocket Technologies, Leistungs- und Preisänderungen

2.1

Rocket Technologies erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets. Eine Erweiterung der Leistungen aufgrund der technischen Entwicklung des Internets nach Vertragsschluss bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

2.2

Rocket Technologies kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern,

  1. soweit der Kunde durch die Änderung nicht schlechter gestellt wird oder

  2. soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrages (z.B. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Kündigungsregelungen) nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen, insbesondere technische, rechtliche oder regulatorische Veränderungen, erforderlich ist, welche bei Abschluss des Vertrages nicht sicher vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertrages merklich stören würde oder

  3. soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist; dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung oder Gesetzgebung ändert und hierdurch beispielsweise einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam werden. In diesem Fall wird Rocket Technologies die unwirksame durch eine dem Sinne nach vergleichbare, rechtlich wirksame AGB ersetzen.

Eine Änderung der vom Kunden zu zahlenden Entgelte erfolgt ausschließlich entsprechend des nachfolgenden Absatzes (3).

2.3

Rocket Technologies ist berechtigt, die Entgelte bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer unter Beibehaltung des ursprünglichen vertraglichen Äquivalenzverhältnisses ab dem Zeitpunkt und in der Höhe der Änderung für die Zukunft durch einseitige Erklärung gegenüber dem Kunden anzupassen.

2.4

Rocket Technologies wird die Änderungen gemäß Absatz (2) dem Kunden schriftlich per E-Mail mitteilen. Sofern der Kunde nicht binnen sechs (6) Wochen seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich per E-Mail einzelnen oder allen Änderungen widerspricht, gelten die mitgeteilten Änderungen als genehmigt. Der Dienstanbieter wird den Kunden in der schriftlichen Mitteilung auf den Beginn der Frist, die Bedeutung und die Folgen seines Schweigens hinweisen. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag bezüglich der einzelnen reklamierten Regelungen zu den bisherigen Geschäftsbedingungen bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit fortgesetzt. Rocket Technologies behält sich vor den Vertrag in diesem Fall zum nächst möglichen Zeitpunkt automatisch fristgerecht zu kündigen.

2.5

Rocket Technologies ist berechtigt, soweit dies zwingend erforderlich (z. B. aufgrund technischer Notwendigkeit) ist, die IP-Adressen zu ändern. Eine Änderung von IP-Adressen beinhaltet keine Änderung des Vertragsverhältnisses und lässt die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis im Übrigen unberührt.

2.6

Soweit auch die Freischaltung einer Domain Gegenstand des Vertrages ist, wird Rocket Technologies diese erst aktivieren, wenn die für die Registrierung geschuldeten Entgelte bei Rocket Technologies eingegangen sind. Soweit die Zurverfügungstellung von Servern durch Rocket Technologies Gegenstand des Vertrages ist, wird Rocket Technologies diese erst nach Zahlung der als Anschlusskosten geschuldeten Entgelte anschalten.

2.7

Leistungs- und Lieferzeitpunkte sind nur bei schriftlicher Zusage verbindlich. Soweit die Zurverfügungstellung von Servern Gegenstand des Vertrages ist, sind die hierbei kommunizierten Termine für die Anschaltung als “früheste Termine für die Anschaltung” zu verstehen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Aus der Nichteinhaltung eines solchen Termins kann sich grundsätzlich kein Verzug ergeben.

 

§ 3  Preise und Verzug

3.1

Soweit im jeweiligen Einzelvertrag nicht ausdrücklich abweichende Preise vereinbart wurden, gilt die jeweils aktuelle Preisliste von Rocket Technologies.

Bei Domains ist der Preis erstmals bei deren Registrierung fällig, im Falle eines Providerwechsels (ChProv-Antrag) bei Start; bei Verlängerung des Vertragsverhältnisses wird das vereinbarte Entgelt für den Verlängerungszeitraum jeweils im Voraus fällig und ist spätestens am 1. Werktag des jeweiligen Verlängerungszeitraums zu zahlen.

Ein vereinbartes monatliches Pauschalentgelt wird ebenfalls jeweils im Voraus fällig.

Sonstige Entgelte sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

3.2

Soweit der Kunde Rocket Technologies ermächtigt, fällige Entgelte von einem vom Kunden benannten Konto einzuziehen, ist der Kunde verpflichtet, für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Eine erteilte Einziehungsermächtigung erstreckt sich im Zweifel auf alle vom Kunden im Rahmen der Vertragsbeziehung mitgeteilten Bankverbindungen und umfasst sämtliche vom Kunden innerhalb der Vertragsbeziehungen gegenüber Rocket Technologies geschuldeten Zahlungen.

Schlägt die Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung fehl oder wird diese auf Veranlassung des Kunden rückgängig gemacht, ist Rocket Technologies berechtigt, die entstandenen Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) zusätzlich als Mindestschaden geltend zu machen. Außerdem ist Rocket Technologies berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00€ pro fehlgeschlagener Lastschrift zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass tatsächlich kein bzw. ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.3

Überschreitet der Kunde einen vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang (z. B. eine Traffic-Pauschale), ist er zur Zahlung des entsprechenden angemessenen zusätzlichen Entgelts verpflichtet. Nimmt der Kunde einen ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsumfang nicht oder nur teilweise in Anspruch, so ermäßigen sich die vereinbarten Entgelte nicht.

3.4

Ein nicht nutzungsabhängiger Vergütungsanspruch bleibt auch unberührt, soweit Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und/oder des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die Rocket Technologies nicht zu vertreten hat und nicht beeinflussen kann (z. B. Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gateways anderer Betreiber), eintreten. Der Kunde kann jedenfalls keine Ansprüche (insbesondere auf Rückvergütung) ableiten, sofern sich eine Störung über einen Zeitraum von maximal einem Werktag erstreckt. Bei erheblichen Beeinträchtigungen über einen wesentlichen Zeitraum (mindestens 8 aufeinanderfolgende Tage) ist der Kunde jedoch zur fristlosen Kündigung berechtigt.

3.5

Gegen Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für sonstige evtl. Leistungsverweigerungsrechte mit Ausnahme des Rechts aus § 320 BGB. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

3.6

Im Falle einer Domainregistrierung als Vertragsgegenstand ist Rocket Technologies bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, nach eigener Wahl entweder die vom Vertragsverhältnis betroffene Internet-Präsenz auf Kosten des Kunden zu sperren oder die Domain an die jeweilige Vergabestelle zurückzugeben.

Soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen / dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, ist Rocket Technologies bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, den Server vorübergehend vom Netz zu trennen.

Dies gilt auch, wenn der Kunde als Subprovider/Reseller auftritt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume (z.B. bei monatlichen Entgelten zwei Monate) mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Abrechnungszeiträume dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens zwei Abrechnungszeiträumen entspricht, in Verzug gerät.

Im Falle einer durch Rocket Technologies vertragsgemäß durchgeführten Sperrung bleibt der Kunde gegenüber Rocket Technologies hinsichtlich der vereinbarten Pauschalgebühren weiterhin leistungspflichtig. Rocket Technologies ist zudem berechtigt, an den betroffenen Domain-Namen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB geltend zu machen, solange nicht sämtliche Zahlungsansprüche durch den Kunden befriedigt sind. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt im Übrigen vorbehalten.

3.7

Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume (z.B. bei monatlichen Entgelten zwei Monate) mit der Entrichtung der geschuldeten Vergütung oder für einen länger als zwei Abrechnungszeiträume dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens zwei Abrechnungszeiträumen entspricht, in Verzug, so wird die für die gesamte Laufzeit des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages vereinbarte Vergütung sofort insgesamt zur Zahlung fällig.

3.8

Sofern für den Kunden die Einstellung „Prepaid“ hinterlegt wurde, muss er zur Verlängerung eines Vertrages für ausreichende Deckung (Guthaben) sorgen. Sollte das Konto des Kunden für einen Neuvertrag oder eine Vertragsverlängerung nicht über ausreichend Deckung verfügen, wird Rocket Technologies den Vertrag nicht abschließen oder verlängern. In diesem Fall werden die betroffenen Einstellungen und vom Kunden hinterlegten Daten auf den Servern von Rocket Technologies gelöscht und betroffene Domains an die jeweiligen Registrierungsstellen zurückgegeben oder gelöscht. Der Kunde wird hierüber per E-Mail informiert.

 

§ 4  Gewährleistung, Verfügbarkeit, Wartung

4.1

Die Internet-Webserver von Rocket Technologies erreichen im Jahresmittel eine Erreichbarkeit und Verfügbarkeit von 99,0 % bezogen auf 24 Stunden täglich und an 7 Tagen in der Woche. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die außerhalb des Einfluss- oder Verantwortungsbereich von Rocket Technologies liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist. Darüber hinaus kann in der Zeit technischer Arbeiten (z. B. Wartung), die regelmäßig maximal 2 % der Jahres-Gesamtlaufzeit ausmachen, keine ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten gewährleistet werden. Sollte für eine vorbeugende Wartungsarbeit eine Betriebsunterbrechung oder -einschränkung notwendig sein, werden diese, soweit möglich, zuvor angekündigt.

4.2

Rocket Technologies wird Leistungsstörungen (z. B. ihrer technischen Einrichtungen) im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für den Kunden erkennbaren Störungen ist dieser verpflichtet, Rocket Technologies diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Störungsmeldung).

Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Umstände gestört, die im Verantwortungsbereich von Rocket Technologies liegen und erbringt Rocket Technologies diese Leistung auch nach schriftlicher Rüge durch den Kunden und Ablauf einer angemessenen Frist nicht, so ist der Kunde berechtigt, die laufenden Gebühren für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem Rocket Technologies diese Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Von diesen Bestimmungen unberührt bleiben die dem Kunden gesetzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechte. Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon ebenfalls unberührt.

4.3

Die Information des Kunden über Störungen, einschließlich Betriebsunterbrechungen und -einschränkungen erfolgt ausschließlich in dem unter dem von Rocket Technologies bereitgestellten Störungsticker auf der Website von Rocket Technologies. Der Kunde ist verpflichtet sich dort in regelmäßigen Abständen über entsprechende Mitteilungen zu informieren. Rocket Technologies ist berechtigt, nach eigenem Ermessen den Kunden zusätzlich per E-Mail zu informieren.

 

 

§ 5  Pflichten und Obliegenheiten des Kunden / Missbräuchliche Nutzung

5.1

Der Kunde verpflichtet sich

  1. keine Daten, Inhalte bzw. Informationen im Internet zu veröffentlichen oder zu lagern, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter und/oder gegen die guten Sitten verstoßen wird, insbesondere keine Phishing-Websites oder sonstige schädliche Programme und Inhalte (Viren, Trojaner etc.). Ebenso gilt dies für Daten, Inhalte bzw. Informationen hinsichtlich Gewalt, Extremismus, Erotik oder Pornographie jeglicher Art, sozial fragliche oder gesellschaftlich nicht akzeptierte Themen. Der Kunde verzichtet auch auf Geschäftsbeziehungen jeglicher Art mit Dritten, da dies Einfluss auf die Außenwirkung von Rocket Technologies nehmen könnte. Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben hat der Kunde diese selbstständig gegenüber Rocket Technologies postalisch anzuzeigen. Rocket Technologies behält sich das Recht der fristlosen Kündigung vor;

  2. eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen, insbesondere ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder mehr als 30 E-Mails pro Minute zu versenden;

  3. anerkannte Grundsätzen der Datensicherheit zu beachten, insbesondere Zugangskennungen und Passwörter geheim zu halten und vor dem Gebrauch durch unberechtigte Dritte zu schützen, sowie ausreichende, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen gegen Computerviren und andere schädliche Programme (einschließlich deren Verbreitung) zu ergreifen;

  4. sicherzustellen, dass die vom Kunden auf einem Server von Rocket Technologies eingesetzten Skripte und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung durch Rocket Technologies stören könnten;

  5. Rocket Technologies erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;

  6. alle Personen, denen der Kunde eine Nutzung der Dienste von Rocket Technologies ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der Pflichten nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen hinzuweisen (vgl. v.a. Ziff.1 (3) sowie nachfolgende Absätze), sowie

  7. die Erfüllung aller anwendbarer gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen.

5.2

Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses und der Durchführung des Vertrages angegebenen und/oder übermittelten Daten richtig und vollständig sind. Bei Änderungen ist der Kunde verpflichtet, Rocket Technologies unverzüglich zu informieren.

5.3

Soweit Serverleistungen Vertragsgegenstand sind, obliegt es dem Kunden, vollständige und zutreffende Datensätze zu übermitteln. Die Administration des Servers ist Aufgabe des Kunden.

5.4

Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Adressen-Bezeichnungen (Domain, E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen bzw. Rechte Dritter verletzen.

Bei Serverleistungen ist der Kunde für Inhalte/Informationen seines dedizierten Servers allein verantwortlich.

5.5

Ist der Kunde Reseller einer Domain, so liegt es in seinem Verantwortungsbereich die Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen sowie ggf. den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Domian-Vergabestelle an seine Endkunden wirksam weiterzugeben.

5.6

Für die Bereitstellung der notwendigen funktionsfähigen technischen Infrastruktur (z. B. Hardware, Software mit TCP/IP-Protokoll, Browser, Modem, Telekommunikationsverbindung etc.), die für die Nutzung der Dienste von Rocket Technologies erforderlich ist, ist der Kunde allein verantwortlich. Auch die allgemeine Administration der von Rocket Technologies zur Verfügung gestellten Dienste und Leistungen obliegt ausschließlich dem Kunden.

5.7

Im Falle eines Auftrages zur Registrierung von Domains stellt der Kunde die technischen Voraussetzungen zur Konnektierung der Domain sicher und prüft unverzüglich die ordnungsgemäße Registrierung. Nach der erfolgreichen Registrierung hat der Kunde die Funktionsfähigkeit des Zugriffs im Internet und die jeweils in diesem Zusammenhang bei den Vergabestellen bzw. Registries veröffentlichten Daten (im Falle von .de-Domains beispielsweise die Veröffentlichungen unter www.denic.de/webwhois/) zu überprüfen und teilt Rocket Technologies erkennbare Fehler und Störungen unverzüglich mit.

5.8

Soweit Zugangskennungen, -passwörter und/oder persönliche Kennwörter aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens des Kunden Dritten zur Kenntnis gelangen, trägt der Kunde das Risiko der missbräuchlichen Verwendung.

Der Kunde hat Rocket Technologies unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass dessen Zugangskennungen und –passwörter oder persönliche Kennwörter unbefugten Dritten bekannt sind. Zudem ist der Kunde verpflichtet, diese Zugangspasswörter bzw. persönlichen Kennwörter unverzüglich zu ändern, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte. Persönliche Kennwörter sind vom Kunden in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 6 Monate) zu ändern. Die Kennwörter sind vom Kunden so zu wählen, dass eine ausreichende Sicherheitsstufe gewährleistet ist (mindestens 8 Zeichen, Verwendung von Groß- und Kleinschreibung und von Sonderzeichen, keine aus dem persönlichen Umfeld des Kunden stammende Informationen, wie Geburtsdatum, Name der Kinder etc., vornehmliche Verwendung von Buchstabenkombinationen, keine Wörter einer Sprache). Bei einem dreimal hintereinander falsch eingegebenen persönlichen Kennwort oder dem begründeten Verdacht der missbräuchlichen Nutzung ist Rocket Technologies berechtigt, den betreffenden Zugang vorübergehend, regelmäßig bis zum Folgetag, zu sperren.

5.9

Der Kunde ist zur regelmäßigen Anfertigung von Sicherungskopien seiner Daten verpflichtet (mindestens einmal an jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand in irgendeiner Weise verändert wurde, sowie vor jeder Installation von Hard- oder Software). Schäden aufgrund eines von Rocket Technologies zu vertretender Datenverlustes werden nur ersetzt, soweit diese auch bei einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wären.

5.10

Werden Rocket Technologies konkrete Hinweise bekannt, dass ein Verstoß gegen die Pflichten gem. Ziffer 5 (1) vorliegt, so ist Rocket Technologies berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, bis der Verstoß beseitigt bzw. der Verdacht ausgeräumt ist.

Soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen / dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, ist Rocket Technologies berechtigt, den Server, bis zur Beseitigung des Verstoßes gegen die Pflichten der Ziffer 5 (1) bzw. der Ausräumung des Verdachts vorübergehend vom Netz zu trennen.

Rocket Technologies wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten und ihn auffordern, den Verstoß zu beseitigen, insbesondere vermeintlich rechtswidrige Inhalte zu löschen, bzw. darzulegen und ggf. zu beweisen, dass ein Verstoß gegen Ziffer 5 (1) nicht vorliegt. Entsprechendes gilt, soweit die Sperrung einer Internetseite aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung gegenüber Rocket Technologies erfolgt. Rocket Technologies wird die Sperrung aufheben, sobald der Verdacht des Verstoßes gegen Ziffer 5 (1) entkräftet ist und die etwaige behördliche oder gerichtliche Anordnung aufgehoben wurde.

5.11

Bei einem erheblichen Pflichtverstoß gegen Ziffer 5 (1) ist Rocket Technologies auch berechtigt, das Vertragsverhältnis entsprechend § 314 BGB fristlos zu kündigen.

Darüber hinaus ist Rocket Technologies berechtigt, bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen das Verbot des Veröffentlichens von beleidigenden, diskriminierenden oder in sonstiger Weise rechtswidrigen Inhalten die Internetseite des Kunden zu löschen oder dauerhaft zu sperren und/oder die Domain an die jeweilige Vergabestelle zurückzugeben.

Soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen/dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, behält sich Rocket Technologies zudem im vorgenannten Fall das Recht vor, den Server dauerhaft vom Netz zu trennen.

Vor dem Ergreifen einer der genannten Maßnahmen wird Rocket Technologies den Kunden auf dessen Verstoß gegen seine Pflichten hinweisen und ihm eine angemessene Frist zu deren Beseitigung setzen. Sollte Rocket Technologies eine solche Fristsetzung wegen der Schwere der Pflichtverletzung nicht zumutbar sein, wird die jeweilige Maßnahme mit sofortiger Wirkung durchgeführt und der Kunden unverzüglich davon unterrichten. Die endgültige Löschung der Internetseite oder die Rückgabe der Domain an die Vergabestelle erfolgt erst, wenn kein milderes geeignetes Mittel, um den vertragswidrigen Zustand zu beseitigen, erkennbar ist.

5.12

Falls der Kunde eine Pflichtverletzung gem. den Ziffern 5 (1) bis 5 (8) zu vertreten hat, ist er zum Ersatz des Rocket Technologies aus der Pflichtverletzung entstehenden Schadens sowie den diesbezüglichen Aufwendungen für deren Beseitigung verpflichtet. Der Kunde stellt Rocket Technologies von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten für die Verteidigung gegen die Ansprüche) frei, die auf einer solchen schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.

 

§ 6  Datenschutz

6.1

Rocket Technologies weist darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten des Kunden (z.B. Name, Anschrift) gespeichert werden, soweit dies für die Erbringung der vertraglichen Leistung und deren Abrechnung erforderlich ist. Zum Zwecke der Vertragsdurchführung können diese auch an Dritte, insbesondere die Vergabestellen übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden (einschließlich evtl. öffentlicher Abfragemöglichkeiten in sog. whois-Datenbanken). Rocket Technologies wird dabei die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, vor allem des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes beachten.

Wird der Kunde als Reseller tätig, so ist dieser dafür verantwortlich, dass die Übermittlung von Daten der Endkunden in Übereinstimmung mit datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt.

6.2

Der Kunde kann jederzeit Auskunft bezüglich der von ihm bei Rocket Technologies gespeicherten Daten sowie im Falle der Unrichtigkeit deren Korrektur verlangen.

6.3

Es ist dem Kunden bekannt, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können.

 

§ 7 Verschwiegenheits- und Geheimhaltungsverpflichtung

7.1

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich gemachten vertraulichen Informationen geheim zu halten und – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten.

Die Informationen sind vertraulich, wenn sie als solche gekennzeichnet wurden oder diese aus den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind Insbesondere der Bereich der Vertragsdurchführung und -abwicklung inkl. der dabei dem jeweiligen Vertragspartner offenbarten, technischen Aspekte sowie alle sonstigen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Informationen sind vertraulich zu behandeln.

7.2

Die Geheimhaltungspflichten nach dieser Vereinbarung bestehen nicht für Informationen

  1. welche bereits nachweislich öffentlich zugänglich sind oder später, ohne dass dies auf eine rechts- oder vertragswidrige Handlung des Informationsempfängers zurückzuführen ist, öffentlich zugänglich werden,

  2. welche nachweislich vor Erhalt durch eine Partei schon rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung im Besitz der anderen Partei waren oder ihr bekannt waren, oder

  3. welche einer Partei nachweislich durch Dritte rechtmäßig ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung offengelegt wurden, oder

  4. welche nachweislich durch eine Partei ohne Zugang zu vertraulichen Informationen der anderen Partei unabhängig entwickelt wurden, oder

  5. nachweislich offenkundig sind oder offenkundig werden, ohne dass dies auf eine rechts- oder vertragswidrige Handlung des Informationsempfängers zurückzuführen ist, oder

  6. welche durch schriftliche Erklärung ausdrücklich freigegeben wurden, oder

  7. welche aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. richterlicher Anordnung preiszugeben sind.

7.3

Durch geeignete vertragliche Abreden mit Arbeitnehmern und/oder sonstigen Beauftragten haben die Vertragsparteien sicher zu stellen, dass diese – ebenfalls unbefristet jede Weitergabe oder sonstige unbefugte Verwendung solcher vertraulichen Informationen unterlassen.

7.4

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung impliziert, dass die Vertragsparteien sorgsam mit den vertraulichen Informationen umzugehen haben und diese ebenso schützen, wie sie es bei eigenen vertraulichen Informationen handhaben.

7.5

Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Vertragsende fort.

 

§ 8  Haftungsbeschränkung und Schadenersatzansprüche

8.1

Rocket Technologies haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Rocket Technologies, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dies gilt für vertragliche als auch außervertragliche (deliktische) Ansprüche. Entsprechendes gilt bei einer Haftung für eine Garantie oder eine Zusicherung, die jedoch schriftlich gegeben sein muss. In Fällen, in denen lediglich einfachen Erfüllungsgehilfen von Rocket Technologies grobes Verschulden angelastet werden kann, ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.

8.2

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Rocket Technologies für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn nur, sofern es sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Eine Pflicht ist vertragswesentlich, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. Dabei ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Rocket Technologies haftet außerdem, wenn eine zwingende Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes besteht.

8.3

Die Haftung für Verzug und von Rocket Technologies zu vertretende Unmöglichkeit wird zudem auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss. Bei lediglich leichter Fahrlässigkeit haftet Rocket Technologies nur für unmittelbare Schäden. Diese Beschränkung gilt auch in Fällen der Haftung wegen Verletzung sonstiger Rechtsgüter des Kunden.

8.4

Rocket Technologies haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für Inhalte oder Programme (Software), die im Internet verbreitet werden und für daraus etwaig entstehende Schäden gleich welcher Art (Fehler der Netzwerkinfrastruktur, fehlerhafte Datenträger etc.). Bei Standard-Softwareanwendungen (z.B. MS-Word, Betriebs-System: Linux etc.) gilt dies auch für von Rocket Technologies zum Einsatz gebrachte Software. Jedenfalls ist ausschließlich der Kunde für von ihm (z.B. auf dem Server) verwendete Software, einschließlich deren Lizenzierung, verantwortlich.

8.5

Beruht die Haftung von Rocket Technologies auf einem Ereignis, das von einem Dritten verursacht wurde und ist dessen Haftung gesetzlich (z.B. aufgrund des TKG oder dem TMG) begrenzt, so ist die Haftung von Rocket Technologies gegenüber dem Kunden im gleichen Umfang eingeschränkt wie der Dritte Rocket Technologies gegenüber haftet, es sei denn, Rocket Technologies, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorzuwerfen oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.6

Im Übrigen wird die Höhe der Haftung für Vermögensschäden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

8.7

Für die korrekte Funktion von Infrastrukturen und Übertragungswegen des Internets sowie für die darüber übermittelten Informationen (weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind), übernimmt Rocket Technologies, soweit diese nicht im Verantwortungsbereich von Rocket Technologies liegen, keine Haftung. Rocket Technologies haftet auch nicht für Nutzungsausfälle, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs durch Dritte verschuldet wurden. Insbesondere haftet Rocket Technologies bei der Anmeldung/Registrierung von Domains im automatisierten Verfahren durch den Kunden nicht für solche außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegende Umstände.

8.8

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Rocket Technologies.

8.9

Es liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden, dass dessen Internetpräsenz und sonstigen Inhalte bzw. die Internetpräsenz und sonstigen Inhalte von dessen Endkunden nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Eine entsprechend Prüfungspflicht von Rocket Technologies besteht nicht.

8.10

Bei Schadensersatzansprüchen gegen Rocket Technologies aus vertraglichen Nebenpflichten sowie sonstigen Ansprüchen wegen eines Mangels beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Ansprüchen wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie für Schäden, die Rocket Technologies, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt haben, und Ansprüche wegen unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

§ 9  Vertragslaufzeit, -beendigung

9.1

Vorbehaltlich eine anderweitigen Vereinbarung werden Verträge für eine Mindestlaufzeit von einem Jahr geschlossen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht, d.h. 6 Wochen, zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt bei Verträgen, deren Gegenstand Serverleistungen sind, drei (3) Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind, beträgt die Kündigungsfrist einen 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit.

9.2

Hiervon unberührt bleibt die vorzeitige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere in den in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen (z. B. Ziffer 2 (3) und Ziffer 3 (6)). Für Rocket Technologies liegt ein wichtiger Grund auch vor, wenn

  1. der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Monaten dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens einem zweimonatlichen Entgelt entspricht, in Verzug gerät;

  2. bei Domainregistrierungen dem Kunden ein erheblicher Verstoß gegen die Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy (UDRP) nachgewiesen wird;

  3. wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

9.3

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine E-Mail ist hierfür nicht ausreichend.

9.4

Rocket Technologies ist nach einer außerordentlichen Kündigung, die der Kunde zu vertreten hat, nicht verpflichtet, ein für die Mindestvertragslaufzeit vereinbarte Entgelt an den Kunden zurückzubezahlen. Diese Regelung gilt für das für den jeweiligen Verlängerungszeitraum geschuldete Entgelt entsprechend.

9.5

Ausgleichsansprüche des Kunden anlässlich der Beendigung des Vertrages sind ausgeschlossen.

 

§ 10  Schlussbestimmungen

10.1

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

10.2

Erfüllungsort ist der Sitz von Rocket Technologies.

10.3

Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Lemgo. Rocket Technologies kann auch am Gerichtsstand des Kunden Klage erheben.

10.4

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

10.5

Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis durch den Kunden ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Rocket Technologies zulässig.

10.6

Sollten einzelne Bestimmungen eines auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

Stand: Januar 2020