Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam in den Vertrag einbezogen, für alle Verträge, die Rocket Technologies UG (haftungsbeschränkt), Emil-Zeiß-Str. 19, 32683 Barntrup, (nachfolgend „Rocket Technologies“ genannt) mit ihren Kunden abschließt.

1.2

Die vertraglichen Leistungspflichten von Rocket Technologies ergeben sich ausschließlich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Rocket Technologies ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Die vorbehaltlose Vertragserfüllung stellt keine Zustimmung zu derartigen Geschäftsbedingungen des Kunden dar.

1.3

Soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vorsehen, gelten für die Registrierung ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle (z. B. im Falle der DENIC die DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien und die DENIC-Direktpreisliste), die ebenfalls Vertragsbestandteil werden.

Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen der Registrierungsstellen können dazu führen, dass Subleveldomains nicht registriert, nicht übertragen, gegen den Willen des Inhabers übertragen oder gelöscht werden. Der Kunde ist ausschließlich dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen der Geschäftsbedingungen zur Subleveldomain-Registrierung bei der jeweiligen Registrierungsstelle eingehalten werden. Die vertragliche Leistungspflicht von Rocket Technologies umfasst lediglich die Bereitstellung der Subleveldomain und die technische Durchführung der Registrierung. Rocket Technologies ist nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit einer Domain oder die Einhaltung der Registrierungsbedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle zu prüfen.

Rocket Technologies übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen bei der Domainregistrierung, die im Verantwortungsbereich des Kunden oder der Registrierungsstelle liegen.

Der Auftrag zur Registrierung einer Subleveldomain kann von Rocket Technologies abgelehnt werden, wenn der Antrag Anlass zu der Annahme gibt, dass er gegen gesetzliche Bestimmungen, die Geschäftsbedingungen der zuständigen Registrierungsstelle oder berechtigte Interessen von Rocket Technologies verstößt.

1.4

Soweit Geschäftsbedingungen einzelner Vergabestellen gemäß § 1 Abs. 3 Gegenstand des Vertrages mit Rocket Technologies werden, ist der Kunde – sofern er Subprovider/Reseller ist – verpflichtet, diese Geschäftsbedingungen wirksam in die Verträge mit seinen Endkunden (nachfolgend „Endkunden“) einzubeziehen. Der Kunde hat Rocket Technologies sämtliche Schäden zu ersetzen und Rocket Technologies auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen freizustellen, die dadurch entstehen, dass

  • der Kunde die Geschäftsbedingungen der jeweils betroffenen Vergabestelle vorsätzlich oder fahrlässig nicht zum Vertragsbestandteil mit seinen Endkunden macht;
  • der Kunde oder dessen Endkunde vorsätzlich oder fahrlässig den in den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle festgelegten Pflichten nicht nachkommt oder vorsätzlich oder fahrlässig die für die Domainregistrierung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt;
  • der Endkunde Rocket Technologies im Rahmen dieses Vertrages oder der dem Vertrag zugrunde liegenden Domainregistrierung aufgrund eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens des Kunden in Anspruch nimmt.

§ 2 Pflichten von Rocket Technologies, Leistungs- und Prozessänderungen

2.1

Rocket Technologies erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets. Eine Erweiterung der Leistungen aufgrund der technischen Weiterentwicklung des Internets nach Vertragsschluss bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

2.2

Rocket Technologies kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern,

  1. sofern der Kunde durch die Änderung nicht benachteiligt wird oder
  2. soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrages (z. B. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Kündigungsregelungen) nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen, insbesondere technische, rechtliche oder regulatorische Änderungen, erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht verlässlich vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertrages spürbar stören würde oder
  3. soweit dies erforderlich ist, um Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss aufgetretenen Regelungslücken zu beseitigen; Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung oder Gesetzgebung ändert und beispielsweise einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden. In diesem Fall wird Rocket Technologies die unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch rechtswirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen ersetzen, die im Geiste vergleichbar sind.

Eine Änderung der vom Kunden zu zahlenden Entgelte erfolgt ausschließlich nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes (3).

2.3

Rocket Technologies ist berechtigt, die Entgelte im Falle einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer unter Beibehaltung des ursprünglichen vertraglichen Äquivalenzverhältnisses ab dem Zeitpunkt und in der Höhe der Änderung für die Zukunft durch einseitige Erklärung gegenüber dem Kunden anzupassen.

2.4

Rocket Technologies wird dem Kunden die Änderungen gemäß Absatz (2) schriftlich per E-Mail mitteilen. Widerspricht der Kunde einzelnen oder allen Änderungen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich per E-Mail, gelten die mitgeteilten Änderungen als genehmigt. Der Diensteanbieter wird den Kunden in der schriftlichen Mitteilung auf den Fristbeginn, die Bedeutung und die Folgen seines Schweigens hinweisen. Macht der Kunde von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch, wird der Vertrag hinsichtlich der beanstandeten einzelnen Bestimmungen zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit fortgesetzt. Rocket Technologies behält sich in diesem Fall vor, den Vertrag automatisch zum frühestmöglichen Zeitpunkt innerhalb der Frist zu kündigen.

2.5

Rocket Technologies ist berechtigt, die IP-Adressen zu ändern, wenn dies zwingend erforderlich ist (z. B. aufgrund technischer Notwendigkeit). Eine Änderung der IP-Adressen bedeutet keine Änderung des Vertragsverhältnisses und berührt nicht die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis.

2.6

Ist auch die Freischaltung einer Domain Vertragsgegenstand, wird Rocket Technologies diese erst freischalten, wenn die für die Registrierung geschuldeten Gebühren bei Rocket Technologies eingegangen sind. Ist die Bereitstellung von Servern durch Rocket Technologies Vertragsgegenstand, wird Rocket Technologies diese erst freischalten, wenn die als Verbindungskosten geschuldeten Gebühren bezahlt sind.

2.7

Leistungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Ist die Bereitstellung von Servern Vertragsgegenstand, sind die für die Verbindung mitgeteilten Termine als „frühestmögliche Termine für die Verbindung“ zu verstehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Nichteinhaltung eines solchen Termins kann grundsätzlich nicht zu einem Verzug führen.

§ 3 Preise und Verzug

3.1

Sofern im jeweiligen Einzelvertrag nicht ausdrücklich andere Preise vereinbart sind, gilt die aktuelle Preisliste von Rocket Technologies. Für Domains wird der Preis erstmals bei deren Registrierung fällig, im Falle eines Providerwechsels (ChProv-Antrag) zu Beginn; bei Verlängerung des Vertragsverhältnisses wird das vereinbarte Entgelt für den Verlängerungszeitraum im Voraus fällig und ist spätestens am ersten Werktag des jeweiligen Verlängerungszeitraums zu zahlen. Eine vereinbarte monatliche Pauschale ist ebenfalls im Voraus fällig. Sonstige Entgelte sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

3.2

Ermächtigt der Kunde Rocket Technologies, fällige Entgelte von einem vom Kunden angegebenen Konto einzuziehen, ist der Kunde verpflichtet, für die ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Eine erteilte Einzugsermächtigung erstreckt sich im Zweifel auf sämtliche vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses angegebenen Bankverbindungsdaten und umfasst sämtliche vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses an Rocket Technologies geschuldeten Zahlungen. Sollte die Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung fehlschlagen oder auf Wunsch des Kunden rückgängig gemacht werden, ist Rocket Technologies berechtigt, die entstandenen Kosten (zB Rücklastschriftgebühren) zusätzlich als Mindestschaden geltend zu machen. Darüber hinaus ist Rocket Technologies berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € pro fehlgeschlagener Abbuchung zu erheben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.3

Überschreitet der Kunde einen vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang (zB eine Verkehrspauschale), ist er verpflichtet, das entsprechende zusätzliche Entgelt zu zahlen. Nutzt der Kunde den ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsumfang nicht oder nur teilweise, so erfolgt keine Minderung der vereinbarten Entgelte.

3.4

Ein nutzungsunabhängiger Vergütungsanspruch bleibt unberührt, wenn Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und/oder des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse auftreten, die Rocket Technologies nicht zu vertreten hat und auf die sie keinen Einfluss hat (zB Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gateways anderer Betreiber). Ansprüche (insbesondere auf Rückvergütung) kann der Kunde jedenfalls nicht herleiten, wenn sich eine Störung über einen Zeitraum von nicht mehr als einem Werktag erstreckt. Bei erheblichen Beeinträchtigungen über einen erheblichen Zeitraum (mindestens 8 aufeinanderfolgende Tage) ist der Kunde jedoch berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

3.5

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gleiches gilt für sonstige mögliche Leistungsverweigerungsrechte, mit Ausnahme des Rechts aus § 320 BGB. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

3.6

Bei der Domainregistrierung als Vertragsgegenstand ist Rocket Technologies bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, entweder die vom Vertragsverhältnis betroffene Internetpräsenz auf Kosten des Kunden zu sperren oder die Domain an die jeweilige Registrierungsstelle zurückzugeben.
Sofern Vertragsgegenstand die Bereitstellung eines virtuellen/dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist Rocket Technologies bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, den Server vorübergehend vom Netz zu trennen.
Dies gilt auch, wenn der Kunde als Subprovider/Reseller auftritt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume (z.B. zwei Monate bei monatlichen Gebühren) in Verzug gerät oder mit der Zahlung eines Betrages, der mindestens zwei Abrechnungszeiträumen entspricht, für einen Zeitraum, der länger als zwei Abrechnungszeiträume ist, in Verzug gerät.
Im Falle einer vertragsgemäß von Rocket Technologies durchgeführten Sperrung bleibt der Kunde verpflichtet, die vereinbarten Pauschalentgelte an Rocket Technologies zu zahlen. Rocket Technologies ist zudem berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB an dem betroffenen Domainnamen geltend zu machen, solange nicht sämtliche Zahlungsansprüche vom Kunden erfüllt sind. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt vorbehalten.

3.7

Kommt der Kunde mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume (z.B. zwei Monate bei monatlichen Gebühren) oder für einen längeren Zeitraum als zwei Abrechnungszeiträume mit einem Betrag in Verzug, der mindestens zwei Abrechnungszeiträumen entspricht, wird die für die gesamte Laufzeit des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages vereinbarte Vergütung sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.

3.8

Sofern der Kunde auf „Prepaid“ eingestellt wurde, muss er dafür sorgen, dass er über ausreichende Mittel (Guthaben) zur Verlängerung eines Vertrages verfügt. Sollte das Konto des Kunden nicht über ausreichende Mittel für einen neuen Vertrag oder eine Vertragsverlängerung verfügen, wird Rocket Technologies den Vertrag nicht abschließen oder verlängern. In diesem Fall werden die betroffenen Einstellungen und vom Kunden gespeicherten Daten von den Servern von Rocket Technologies gelöscht und die betroffenen Domains an die jeweiligen Registrierungsstellen zurückgegeben bzw. gelöscht. Der Kunde wird hierüber per E-Mail informiert.

§ 4 Gewährleistung, Verfügbarkeit, Wartung

4.1

Die Internet-Webserver von Rocket Technologies erreichen im Jahresdurchschnitt eine Erreichbarkeit und Verfügbarkeit von 99,0 %, bezogen auf 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die außerhalb des Einflusses oder Verantwortungsbereichs von Rocket Technologies liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), über das Internet nicht erreichbar ist. Zudem kann während technischer Arbeiten (z. B. Wartungen), die in der Regel maximal 2 % der jährlichen Gesamtlaufzeit ausmachen, eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Daten nicht gewährleistet werden. Ist für vorbeugende Wartungsarbeiten eine Unterbrechung oder Einschränkung des Betriebs erforderlich, werden diese nach Möglichkeit vorher angekündigt.

4.2

Rocket Technologies wird etwaige Leistungsstörungen (z. B. in ihren technischen Einrichtungen) im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten umgehend beheben. Bei für den Kunden erkennbaren Störungen ist der Kunde verpflichtet, Rocket Technologies unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen (Störungsmeldung). Wird die Erbringung der vertraglichen Leistungen durch Umstände, die Rocket Technologies zu vertreten hat, gestört und erbringt Rocket Technologies diese Leistung auch nach schriftlicher Mitteilung des Kunden und Ablauf einer angemessenen Frist nicht, ist der Kunde berechtigt, die laufenden Entgelte für den Zeitraum und in dem Umfang zu kürzen, in dem Rocket Technologies diese Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Die gesetzlichen Leistungsverweigerungsrechte des Kunden bleiben von diesen Regelungen unberührt. Auch das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

4.3

Die Information des Kunden über Störungen, einschließlich Betriebsunterbrechungen und -einschränkungen erfolgt ausschließlich in dem unter dem von Rocket Technologies bereitgestellten Störungsticker auf der Website von Rocket Technologies. Der Kunde ist verpflichtet sich dort in regelmäßigen Abständen über entsprechende Mitteilungen zu informieren. Rocket Technologies ist berechtigt, nach eigenem Ermessen den Kunden zusätzlich per E-Mail zu informieren.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden / Missbräuchliche Nutzung

5.1

Der Kunde verpflichtet sich

  1. keine Daten, Inhalte bzw. Informationen im Internet zu veröffentlichen oder zu lagern, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter und/oder gegen die guten Sitten verstoßen wird, insbesondere keine Phishing-Websites oder sonstige schädliche Programme und Inhalte (Viren, Trojaner etc.). Ebenso gilt dies für Daten, Inhalte bzw. Informationen hinsichtlich Gewalt, Extremismus, Erotik oder Pornographie jeglicher Art, sozial fragliche oder gesellschaftlich nicht akzeptierte Themen. Der Kunde verzichtet auch auf Geschäftsbeziehungen jeglicher Art mit Dritten, da dies Einfluss auf die Außenwirkung von Rocket Technologies nehmen könnte. Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben hat der Kunde diese selbstständig gegenüber Rocket Technologies postalisch anzuzeigen. Rocket Technologies behält sich das Recht der fristlosen Kündigung vor;

  2. eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen, insbesondere ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder mehr als 30 E-Mails pro Minute zu versenden;

  3. anerkannte Grundsätzen der Datensicherheit zu beachten, insbesondere Zugangskennungen und Passwörter geheim zu halten und vor dem Gebrauch durch unberechtigte Dritte zu schützen, sowie ausreichende, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen gegen Computerviren und andere schädliche Programme (einschließlich deren Verbreitung) zu ergreifen;

  4. sicherzustellen, dass die vom Kunden auf einem Server von Rocket Technologies eingesetzten Skripte und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung durch Rocket Technologies stören könnten;

  5. Rocket Technologies erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;

  6. alle Personen, denen der Kunde eine Nutzung der Dienste von Rocket Technologies ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der Pflichten nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen hinzuweisen (vgl. v.a. Ziff.1 (3) sowie nachfolgende Absätze), sowie

  7. die Erfüllung aller anwendbarer gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen.

5.2

Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses und der Durchführung des Vertrages angegebenen und/oder übermittelten Daten richtig und vollständig sind. Bei Änderungen ist der Kunde verpflichtet, Rocket Technologies unverzüglich zu informieren.

5.3

Soweit Serverleistungen Vertragsgegenstand sind, obliegt es dem Kunden, vollständige und zutreffende Datensätze zu übermitteln. Die Administration des Servers ist Aufgabe des Kunden.

5.4

Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Adressen-Bezeichnungen (Domain, E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen bzw. Rechte Dritter verletzen.
Bei Serverleistungen ist der Kunde für Inhalte/Informationen seines dedizierten Servers allein verantwortlich.

5.5

Ist der Kunde Reseller einer Domain, so liegt es in seinem Verantwortungsbereich die Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen sowie ggf. den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Domian-Vergabestelle an seine Endkunden wirksam weiterzugeben.

5.6

Für die Bereitstellung der notwendigen funktionsfähigen technischen Infrastruktur (z. B. Hardware, Software mit TCP/IP-Protokoll, Browser, Modem, Telekommunikationsverbindung etc.), die für die Nutzung der Dienste von Rocket Technologies erforderlich ist, ist der Kunde allein verantwortlich. Auch die allgemeine Administration der von Rocket Technologies zur Verfügung gestellten Dienste und Leistungen obliegt ausschließlich dem Kunden.

5.7

Im Falle eines Auftrages zur Registrierung von Domains stellt der Kunde die technischen Voraussetzungen zur Konnektierung der Domain sicher und prüft unverzüglich die ordnungsgemäße Registrierung. Nach der erfolgreichen Registrierung hat der Kunde die Funktionsfähigkeit des Zugriffs im Internet und die jeweils in diesem Zusammenhang bei den Vergabestellen bzw. Registries veröffentlichten Daten (im Falle von .de-Domains beispielsweise die Veröffentlichungen unter www.denic.de/webwhois/) zu überprüfen und teilt Rocket Technologies erkennbare Fehler und Störungen unverzüglich mit.

5.8

Soweit Zugangskennungen, -passwörter und/oder persönliche Kennwörter aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens des Kunden Dritten zur Kenntnis gelangen, trägt der Kunde das Risiko der missbräuchlichen Verwendung.
Der Kunde hat Rocket Technologies unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass dessen Zugangskennungen und –passwörter oder persönliche Kennwörter unbefugten Dritten bekannt sind. Zudem ist der Kunde verpflichtet, diese Zugangspasswörter bzw. persönlichen Kennwörter unverzüglich zu ändern, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte. Persönliche Kennwörter sind vom Kunden in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 6 Monate) zu ändern. Die Kennwörter sind vom Kunden so zu wählen, dass eine ausreichende Sicherheitsstufe gewährleistet ist (mindestens 8 Zeichen, Verwendung von Groß- und Kleinschreibung und von Sonderzeichen, keine aus dem persönlichen Umfeld des Kunden stammende Informationen, wie Geburtsdatum, Name der Kinder etc., vornehmliche Verwendung von Buchstabenkombinationen, keine Wörter einer Sprache). Bei einem dreimal hintereinander falsch eingegebenen persönlichen Kennwort oder dem begründeten Verdacht der missbräuchlichen Nutzung ist Rocket Technologies berechtigt, den betreffenden Zugang vorübergehend, regelmäßig bis zum Folgetag, zu sperren.

5.9

Der Kunde ist zur regelmäßigen Anfertigung von Sicherungskopien seiner Daten verpflichtet (mindestens einmal an jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand in irgendeiner Weise verändert wurde, sowie vor jeder Installation von Hard- oder Software). Schäden aufgrund eines von Rocket Technologies zu vertretender Datenverlustes werden nur ersetzt, soweit diese auch bei einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wären.

5.10

Werden Rocket Technologies konkrete Hinweise bekannt, dass ein Verstoß gegen die Pflichten gem. Ziffer 5 (1) vorliegt, so ist Rocket Technologies berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, bis der Verstoß beseitigt bzw. der Verdacht ausgeräumt ist.
Soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen / dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, ist Rocket Technologies berechtigt, den Server, bis zur Beseitigung des Verstoßes gegen die Pflichten der Ziffer 5 (1) bzw. der Ausräumung des Verdachts vorübergehend vom Netz zu trennen.
Rocket Technologies wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten und ihn auffordern, den Verstoß zu beseitigen, insbesondere vermeintlich rechtswidrige Inhalte zu löschen, bzw. darzulegen und ggf. zu beweisen, dass ein Verstoß gegen Ziffer 5 (1) nicht vorliegt. Entsprechendes gilt, soweit die Sperrung einer Internetseite aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung gegenüber Rocket Technologies erfolgt. Rocket Technologies wird die Sperrung aufheben, sobald der Verdacht des Verstoßes gegen Ziffer 5 (1) entkräftet ist und die etwaige behördliche oder gerichtliche Anordnung aufgehoben wurde.

5.11

Bei einem erheblichen Pflichtverstoß gegen Ziffer 5 (1) ist Rocket Technologies auch berechtigt, das Vertragsverhältnis entsprechend § 314 BGB fristlos zu kündigen.
Darüber hinaus ist Rocket Technologies berechtigt, bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen das Verbot des Veröffentlichens von beleidigenden, diskriminierenden oder in sonstiger Weise rechtswidrigen Inhalten die Internetseite des Kunden zu löschen oder dauerhaft zu sperren und/oder die Domain an die jeweilige Vergabestelle zurückzugeben.
Soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen/dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, behält sich Rocket Technologies zudem im vorgenannten Fall das Recht vor, den Server dauerhaft vom Netz zu trennen.
Vor dem Ergreifen einer der genannten Maßnahmen wird Rocket Technologies den Kunden auf dessen Verstoß gegen seine Pflichten hinweisen und ihm eine angemessene Frist zu deren Beseitigung setzen. Sollte Rocket Technologies eine solche Fristsetzung wegen der Schwere der Pflichtverletzung nicht zumutbar sein, wird die jeweilige Maßnahme mit sofortiger Wirkung durchgeführt und der Kunden unverzüglich davon unterrichten. Die endgültige Löschung der Internetseite oder die Rückgabe der Domain an die Vergabestelle erfolgt erst, wenn kein milderes geeignetes Mittel, um den vertragswidrigen Zustand zu beseitigen, erkennbar ist.

5.12

Falls der Kunde eine Pflichtverletzung gem. den Ziffern 5 (1) bis 5 (8) zu vertreten hat, ist er zum Ersatz des Rocket Technologies aus der Pflichtverletzung entstehenden Schadens sowie den diesbezüglichen Aufwendungen für deren Beseitigung verpflichtet. Der Kunde stellt Rocket Technologies von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten für die Verteidigung gegen die Ansprüche) frei, die auf einer solchen schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.

§ 6 Datenschutz

6.1

Rocket Technologies weist darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten des Kunden (z.B. Name, Anschrift) gespeichert werden, soweit dies für die Erbringung der vertraglichen Leistung und deren Abrechnung erforderlich ist. Zum Zwecke der Vertragsdurchführung können diese auch an Dritte, insbesondere die Vergabestellen übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden (einschließlich evtl. öffentlicher Abfragemöglichkeiten in sog. whois-Datenbanken). Rocket Technologies wird dabei die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, vor allem des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes beachten.
Wird der Kunde als Reseller tätig, so ist dieser dafür verantwortlich, dass die Übermittlung von Daten der Endkunden in Übereinstimmung mit datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt.

6.2

Der Kunde kann jederzeit Auskunft bezüglich der von ihm bei Rocket Technologies gespeicherten Daten sowie im Falle der Unrichtigkeit deren Korrektur verlangen.

6.3

Es ist dem Kunden bekannt, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können.

§ 7 Verschwiegenheits- und Geheimhaltungsverpflichtung

7.1

Beide Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich gemachten vertraulichen Informationen geheim zu halten und – sofern dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist – weder aufzuzeichnen, weiterzugeben noch anderweitig zu verwerten.
Vertraulich sind Informationen, wenn sie als solche gekennzeichnet wurden oder aus sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind. Insbesondere sind der Bereich der Vertragsdurchführung und -abwicklung einschließlich der dem jeweiligen Vertragspartner bekannt gegebenen technischen Aspekte sowie alle sonstigen nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln.

7.2

Die Geheimhaltungsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung gelten nicht für Informationen

  1. keine Daten, Inhalte oder Informationen im Internet zu veröffentlichen oder zu speichern, die gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter und/oder die guten Sitten verstoßen, insbesondere keine Phishing-Webseiten oder sonstige schädliche Programme und Inhalte (Viren, Trojaner etc.). Dies gilt auch für Daten, Inhalte oder Informationen bezüglich Gewalt, Extremismus, Erotik oder Pornografie jeglicher Art, sozial fragwürdiger oder gesellschaftlich nicht akzeptabler Themen. Der Kunde unterlässt zudem Geschäftsbeziehungen jeglicher Art mit Dritten, da hierdurch das Außenbild von Rocket Technologies beeinflusst werden könnte. Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, hat der Kunde diese Rocket Technologies selbstständig per Post mitzuteilen. Rocket Technologies behält sich das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen;

  2. eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder missbräuchliche Verbreitung von Daten zu unterlassen, insbesondere durch Versenden von E-Mails mit Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung des jeweiligen Empfängers oder durch Versenden von mehr als 30 E-Mails pro Minute;
  3. anerkannte Grundsätze der Datensicherheit zu beachten, insbesondere Zugangscodes und Passwörter geheim zu halten und vor der Verwendung durch unbefugte Dritte zu schützen sowie ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Computerviren und sonstige schädliche Programme (einschließlich deren Verbreitung) entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zu treffen;

  4. sicherzustellen, dass die vom Kunden auf einem Server von Rocket Technologies eingesetzten Skripte und Programme frei von Fehlern sind, welche die Leistungserbringung von Rocket Technologies stören könnten;

  5. Rocket Technologies ist verpflichtet, offensichtliche Mängel oder Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und deren Ursachen ermöglichen bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;

  6. alle Personen, denen der Kunde die Nutzung der Dienste von Rocket Technologies gestattet, in angemessener Weise über die Einhaltung der Verpflichtungen aus diesen Nutzungsbedingungen (siehe insbesondere § 1 (3) und die folgenden Absätze) zu informieren und

  7. die Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Anforderungen sicherzustellen.

7.3

Die Vertragsparteien haben durch geeignete vertragliche Vereinbarungen mit Mitarbeitern und/oder sonstigen Beauftragten sicherzustellen, dass diese – auch zeitlich unbefristet – jede Weitergabe oder sonstige unbefugte Nutzung solcher vertraulichen Informationen unterlassen.

7.4

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit impliziert, dass die Vertragsparteien mit den vertraulichen Informationen sorgfältig umgehen und diese in gleicher Weise schützen müssen wie ihre eigenen vertraulichen Informationen.

7.5

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Vertragsende.

§ 8 Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche

8.1

Rocket Technologies haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Rocket Technologies, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche (deliktische) Ansprüche. Gleiches gilt für die Haftung für eine Garantie oder Zusicherung, die jedoch schriftlich abgegeben werden muss. In Fällen, in denen lediglich einfachen Erfüllungsgehilfen von Rocket Technologies grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.

8.2

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Rocket Technologies für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn nur, wenn es sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. Eine Pflicht ist vertragswesentlich, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und der Kunde auf deren Einhaltung vertrauen durfte. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Rocket Technologies haftet auch, wenn eine zwingende Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes besteht.

8.3

Die Haftung für von Rocket Technologies zu vertretenden Verzug und Unmöglichkeit ist ebenfalls auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss. Bei nur leichter Fahrlässigkeit haftet Rocket Technologies nur für unmittelbare Schäden. Diese Beschränkung gilt auch in Fällen einer Haftung wegen Verletzung sonstiger Rechtsgüter des Kunden.

8.4

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Rocket Technologies nicht für im Internet verbreitete Inhalte oder Programme (Software) und daraus resultierende Schäden gleich welcher Art (Fehler der Netzwerkinfrastruktur, fehlerhafte Datenspeichergeräte etc.). Bei Standardsoftwareanwendungen (zB MS Word, Betriebssystem: Linux etc.) gilt dies auch für von Rocket Technologies eingesetzte Software. In jedem Fall ist der Kunde für die von ihm eingesetzte Software (zB auf dem Server) einschließlich deren Lizenzierung allein verantwortlich.

8.5

Sofern die Haftung von Rocket Technologies auf einem von einem Dritten verursachten Ereignis beruht und die Haftung des Dritten gesetzlich beschränkt ist (zB aufgrund des Telekommunikationsgesetzes oder des Telemediengesetzes), ist die Haftung von Rocket Technologies gegenüber dem Kunden in demselben Umfang beschränkt, wie der Dritte gegenüber Rocket Technologies haftet, es sei denn, Rocket Technologies, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder der Schaden beruht auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.6

Im Übrigen ist die Haftung für Vermögensschäden der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.7

Rocket Technologies übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit von Infrastrukturen und Übertragungswegen des Internets sowie für die darüber übermittelten Informationen (weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch für deren Freiheit von Rechten Dritter), sofern diese nicht im Verantwortungsbereich von Rocket Technologies liegen. Rocket Technologies haftet ebenfalls nicht für Nutzungsausfälle, die durch Dritte außerhalb ihres Verantwortungsbereichs verursacht werden. Insbesondere haftet Rocket Technologies nicht für Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs bei der Registrierung von Domains mittels eines automatisierten Prozesses durch den Kunden.

8.8

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Rocket Technologies.

8.9

Es liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass seine Website und sonstigen Inhalte bzw. die Website und sonstigen Inhalte seiner Endkunden nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Rocket Technologies ist zu derartigen Kontrollen nicht verpflichtet.

8.10

Bei Schadensersatzansprüchen gegen Rocket Technologies aus vertraglichen Nebenpflichten sowie bei sonstigen Ansprüchen wegen eines Mangels beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie für Schäden, die Rocket Technologies, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich verursacht haben, und Ansprüche wegen unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung

9.1

Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Verträge für eine Mindestlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht, d.h. 6 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt bei Verträgen über Serverleistungen drei (3) Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Sind Domains Vertragsgegenstand, beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit.

9.2

Die vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere in den in diesen AGB vorgesehenen Fällen (z.B. Ziffer 2 (3) und Ziffer 3 (6)) bleibt hiervon unberührt. Für Rocket Technologies liegt ein wichtiger Grund auch vor, wenn

  1. der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Zahlung der Vergütung oder eines erheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Monate andauernden Zeitraum mit der Zahlung eines Betrags in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug gerät;
  2. bei Domainregistrierungen ein erheblicher Verstoß des Kunden gegen die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) vorliegt;
  3. wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.

9.3

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine E-Mail ist nicht ausreichend.

9.4

Nach einer außerordentlichen Kündigung, die der Kunde zu vertreten hat, ist Rocket Technologies nicht verpflichtet, dem Kunden ein für die Mindestvertragslaufzeit vereinbartes Entgelt zurückzuzahlen. Diese Regelung gilt entsprechend für das für den jeweiligen Verlängerungszeitraum geschuldete Entgelt.

9.5

Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz bei Beendigung des Vertrages ist ausgeschlossen.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2

Erfüllungsort ist der Sitz von Rocket Technologies.

10.3

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Lemgo. Rocket Technologies kann auch am Gerichtsstand des Kunden klagen.

10.4

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

10.5

Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Rocket Technologies zulässig.

10.6

Sollten einzelne Bestimmungen eines auf Grundlage dieser AGB oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen.

Stand: Februar 2025